
Das Thüringer Forstamt Marksuhl warnt vor erhöhter Waldbrandgefahr. Vermutlich wird im Revier Gerstungen über die Osterfeiertage die Waldbrandwarnstufe II erreicht. Demnach gelten gem. ThürWaldG folgende Verbote bzw. Nutzungseinschränkungen:
- Verbot der Anlage offener Feuerstellen in Wald- und Waldrandgebieten (100 m Abstand)
- absolutes Rauchverbot in Wald- und Waldrandgebieten
- eingeschränkte Begehbarkeit der Wälter, Verbot des Verlassens der Hauptwanderwege)
- Waldfahrverbot
- Den Handlungsaufforderungen unserer Revierleiter ist Folge zu leistten.